Aktuelle Informationen

Die Netzärzte des Marler Arztnetzes unterstützen den Protest der Marler Apotheken. Wir sind auch mit den erheblichen Problemen der Lieferketten und der täglich wechselnden Verfügbarkeit von Arzneimitteln und dem fortbestehenden bürokratischen Aufwand des Medikamentenaustausches resourcenverbrauchend konfrontiert und fordern von der Politik umgehend praktikable Maßnahmen und keine realitätsfernen Vorschläge aus dem Turm der Weisheit.
Folgende Praxen des Marler Arztnetzes sind am 15.11. geschlossen:
Praxis Ulf Schutter, Hervester Str. 55, 45768 Marl
Praxis Schillerstraße Balkenhoff, Dr. Becker, Wulfert-Eschen, Sudakova, Dr. Rogge und Dr. Wittmann, Schillerstr. 102, 45768 Marl
- Vertretung durch Zentrum für Familienmedizin, Holzmarkt 1, 45657 Recklinghausen Tel.: 02361/10250
HNO-Praxis Mandap, Berstr.114, 45770 Marl
HNO-Praxis Goldhausen und Dr. Stinshoff, Lipper Weg 9, 45770 Marl
- Vertretung bis 9.00h durch HNO-Praxis am Lohtor in Recklinghausen
- Vertretung bis 11.30h durch HNO-Praxis Ambrus und Dr. Keimer in Gladbeck
Ab 10.00h haben geschlossen:
Praxis Dres. Meyer und Kollegen, Kamphoffstr. 132, 45770 Marl
Medicus Marl, Dres. Riddermann, Lockau und Kollegen, Bergstr. 116, 45770 Marl
Vertretung durch
- Dres. Veit, Scheper, Feldmann und Schneider, Bergstr. 167, 45770 Marl Tel. 32620
- Praxis Dethloff und Dr. List, Joseph-Haydn-Str.1, 45772 Marl Tel. 509660
- Dres. Böddeker, Bachstr. 5, 45770 Marl, Tel.: 43026
Darüber hinaus bereitet das Marler Arztnetzes weitere Aktionen zum Thema "Praxenkollaps" vor und geht aktiv auf die politischen Vertreter der Kommune, Landtag und Bundestag zu, um über Szenarien der medizinischen Versorgung in Marl und Umgebung im ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Sektor zu berichten und Lösungsangebote zu machen. So wird das Marler Arztnetz gemeinsam mit dem Dachverband der Arztnetze im Vest die vom Raniq angedachte Protestaktion im März 2024 unter Darstellung des Szenario: "Arztpraxis 2030 - so wird die Versorgung aussehen wenn jetzt nicht gehandelt wird" aktiv mitgestalten.

Am Rosenmontag den 20.02.2023 haben für den kollegialen Notdienst für MAN-Netzärzte folgende Praxen geöffnet:
- Gemeinschaftspraxis Dr. Meyer & Kolleginnen
Kamphoffstr. 132, Tel: 33954, ganztägig - Gemeinschaftspraxis Dres. med. Böddeker
Bachstr. 5, Tel: 43026, von 8 - 11 und 15 - 17 Uhr - Gemeinschaftspraxis Dr. med. List und Dethloff
Joseph-Haydn-Str. 2, Tel: 509660, ganztägig - Praxisgemeinschaft Schillerstraße
Schillerstr. 102, Tel: 55205, von 8 - 12 Uhr - Internistische Praxis Drewer,
Bergstr. 116, Tel: 37410, von 8 - 12 Uhr - Praxisgemeinschaft Dr. med. Scheper, Schneider, Veit
Bergstr. 167, Tel: 32620, ganztägig - Gemeinschaftspraxis Dres. med.Tat, Lipper Weg 6b, 45770 Marl, Tel: 42627
Ab 18.00 Uhr findet wie gewohnt der ärztliche Notdienst statt:
- Fahrdienst über die zentrale Rufnummer: 116117
- Sprechstunden in der KVWL-Notfallpraxis von 18.00 - 22.00 Uhr, Lipper Weg 11 (Paracelsus-Klinik), 45770 Marl
In diesem Jahr wurde wieder die MAN-Netzbroschüre überarbeitet, in der sich das Marler Arztnetz der Öffentlichkeit vorstellen möchte.
Neben allgemeinen Informationen über das Marler Arztnetz sind alle teilnehmenden Ärzte übersichtlich sortiert.
Die Broschüre liegt in allen Praxen des MAN aus und ist jetzt zusätzlich auch hier einsehbar.
Die insbesondere von dem jetzigen Bundesminister für Gesundheit Prof. Lauterbach als Bundestagsabgeordneter miteingeführte Neupatientenregelung im Termin-Service und Versorgungsgesetz, die einerseits Vertragsärzte verpflichtet offene Sprechstunden anzubieten anderseits finanzielle Vergütungen für Annahme von Neupatienten gewährte, ist in den Augen der Netzärzte des Marler Arztnetzes ein taugliches Instrument zur Verbesserung der Patientenversorgung. Wir haben auch entsprechende Anstrengungen unternommen, innerhalb des Netzes die Vorgaben des TSVG umzusetzen und sehen eine beträchtliche Verbesserung der zeitnahen Versorgung unserer Patienten. Jetzt soll im Rahmen des am 23.09. im Bundestag in erster Lesung verhandelten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Neupatientenregelung gestrichen werden. Hiermit wird die zeitnahe Versorgung nicht nur im Facharztbereich wieder zurückgefahren und die zeitnahe Terminvereinbarung deutlich erschwert. Zwar verspricht der Minister in der Bundestagsdebatte, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz keine Leistungskürzungen vorsieht, aber in der Praxis findet dies statt.
Sowohl unsere lokale Wahrnehmung als auch Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen stehen der Behauptung von Prof. Lauterbach, dass die Neupatientenregelung überhaupt keine Versorgungsverbesserung erbracht hätte, entgegen.
Trotz allem werden wir unsere in vielen Jahren eingeübten Netzstrukturen weiterführen und etablierte Überweisungswege mit entsprechender Dringlichkeit auch fortsetzen und hoffen, dass im Gesetzgebungsprozess die Neupatientenregelung zum Wohl der zu versorgenden Patienten auch in Zukunft erhalten bleibt.

Die aktuelle Veröffentlichung der Ständigen Impfkommision des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt eine 4. Corona-Impfung für alle über 60jährigen mit den an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen, genauso wie eine vierte Impfung für medizinisches oder pflegerisches Personal sowie Patienten mit Vorerkrankungen, insbesondere bei die Immunabwehr einschränkenden Erkrankungen oder Behandlungen unter Berücksichtigung von durchgemachten Covid-Erkrankungen und Zeitabständen.
Eine fünfte Impfung mit einem angepassten Impfstoff sollte individuell mit einem Arzt/Ärztin abgesprochen werden. Sie wird nicht generell empfohlen, kann aber unter bestimmten Umständen wiederum unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsrisikos (Vorerkrankungen, Behandlungen) sowie durchgemachter Covid-Erkrankungen sinnvoll sein.
Grundsätzlich sollten alle mindestens zweimal geimpft und einmal geboostert sein, also insgesamt drei Impfungen erhalten haben. Hier sind weitere Impfungen bei unter 60jährigen oder den genannten Personengruppen nicht empfohlen.
Daher sprechen Sie Ihre Netzarztpraxen an!
- Wer nur zweimal geimpft ist, soll die dritte Impfung bekommen!
- Wer noch nicht ein viertes Mal geimpft ist - hier ist insbesondere die Personengruppe zwischen sechzig und siebzig gefragt - sollte geimpft werden je nach Covid-Vorerkrankungsstatus!
- Wer zu einer besonders gefährdeten Patientengruppe gehört, sollte individuell mit den Netzärztinnen und Netzärzten des Marler Arztnetzes die Impfstrategie besprechen!
- Denken Sie auch an die fällige Grippeimpfung im Herbst!
- Alle veröffentlichten Daten zeigen, dass die Coronaimpfungen zuverlässig (über 90%ige Risikoreduktion) vor einem schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf schützen!
- Um die Häufigkeit von Infektion mit nur milden Krankheitsverläufe zu reduzieren, bleiben Infektionsschutzmaßnahmen wie z.B. Tragen von FFP2-Masken in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Verkehrsmitteln unbedingt notwendig wie auch Teststrategien in den genannten Einrichtungen, so wie wie es das novellierte Infektionsschutzgesetz auch vorsieht.
Weitere Beiträge …
- Presseerklärung des Vorstandes des Marler Arztnetzes zur aktuellen Pandemiesituation (Omikron)
- Zusätzliche Impfangebote des Marler Arztnetz
- Presseerklärung der niedergelassenen Marler Ärzte zu Booster-Impfungen
- Aktuelles zur Situation der Covid19-Impfungen in Marl
- Coronaimpfungen in den Arztpraxen gestartet

